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|  | VENET-KUNSTWERK
Venet-Kunstwerk
"Fünf mal fünf Bögen“
Annahme einer Dauerleihgabe Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Annahme der Leihgabe von Kunstsammler Hans Grothe beschlossen. Der endgültige Standort wird noch geprüft. Ein Vorschlag ist: Nach Fertigstellung der Planung am Hauptbahnhofbereich (Überdeckelung der A59) das „Kunstwerk“ aufzustellen. Die Annahme der Dauerleihgabe erfolgt mit der Maßgabe, dass das „Kunstwerk“ (Kosten?) durch die Stadt versichert wird. Die Kosten werden aus den veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes 41 finanziert. Die Annahme der Leihgabe ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Daher wird die BV-Mitte nur informell eingebunden. Nach Festlegung des Standortes hat die BV gemäß § 37 GO ein Anhörungsrecht. Das Kunstwerk „Fünf mal fünf Bögen“ (im Volksmund auch „Gerippe“ genannt) wird uns also nochmals beschäftigen.
Reiner Meyer
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